Sternstunden leistet Einzelfallhilfen über Sozialfondsträger
Beim Runden Tisch der Sozialfondsträger mit Sternstunden am 30. November 2022 wurden Nägel mit Köpfen gemacht: Die Marianne Strauß Stiftung, der Sozialdienst katholischer Frauen Landesverband Bayern e.V. und Donum Vitae Bayern e.V. erhalten 2023 insgesamt 960.000 Euro für Einzelfallhilfen für unverschuldet in Not geratene Familien mit Kindern oder Alleinerziehende.
Der Austausch ist für Sternstunden wichtig, damit die jährliche finanzielle Unterstützung der Sozialfondsträger angesichts der Covid-19-Pandemie, der hohen Inflation, des Kriegs in der Ukraine sowie der Energiekostensteigerung neu bewertet werden kann.
Die Vertreter der drei Sozialfondsträger berichteten übereinstimmend über unterschiedliche Probleme, welche die tägliche Arbeit erschweren sowie die Sorgen und Nöte im Alltag von hilfesuchenden Familien: steigende Energiekosten, steigende Preise für Lebensmittel und Grundgüter, IT-Ausstattung für Home Schooling sowie schwierige Behördengänge (massiver Personalmangel, hoher Krankenstand, schlechte Erreichbarkeit wegen Homeoffice und ausufernde Bürokratie).
Thomas Jansing bedankte sich bei den Sozialfondsträgern für ihre Offenheit und ihr Vertrauen in Sternstunden. Ebenso richtete er seinen Dank an die unzähligen Helferinnen und Helfer, die ehrenamtlich die Sozialfondsträger unterstützen.
Für die kommenden Jahre wird ein erneuter Anstieg in der Einzelfallhilfe prognostiziert, auf Grund der Corona-Krise sind viele Menschen in Kurzarbeit geschickt oder sogar arbeitslos geworden. Alleinerziehende trifft diese Zeit besonders hart. Das Kurzarbeitergeld reicht gerade noch, um die Miete bezahlen zu können. Durch die gestiegenen Energiekosten aufgrund des Ukraine-Krieges wird mit einer Zunahme an Unterstützungsanfragen gerechnet.
Der Sternstunden-Sozialfonds soll Kindern und Jugendlichen aus armen Familien ermöglichen:
- an Bildung teilzunehmen, z.B. Nachhilfeunterricht, Schulausstattung, Beiträge zum Sportverein, Musikunterricht
- am sozialen Leben teilzunehmen, z.B. Taschengeld bei Schulausflügen, Teilnahme am Ferienprogramm, Sonderbekleidung bei Kommunion/Konfirmation
- körperlich versorgt zu sein, z.B. Windeln und Pflegeprodukte für Babys und Kleinkinder
Bedürftige können sich im Einzelfall direkt an die Sozialträger wenden. Diese prüfen die Bedürftigkeit und entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Unterstützung.
Meldung erstellt am: 26. Januar 2023